Auftrag

Die Paritätische Berufs­kommission Untertagbau (PK‑UT) ist auf nationaler Ebene für die Anwendung, Durchsetzung und Kontrolle der Zusatz­vereinbarung für Untertag­bauten, Anhang 12 des Landes­mantel­vertrages für das Schweizerische Bau­haupt­gewerbe (LMV) zuständig.

LMV und Zusatz

Untertagbauten aus der ganzen Schweiz müssen bei der PK‑UT gemeldet werden. Die Zusatz­­­vereinbarung zum Landesmantelvertrag (LMV) «Untertag­­bau­­­vereinbarung» gilt für alle Betriebe (Arbeitgeber), die Untertag­­bauten im Geltungs­­bereich des LMV ausführen.

Unterstellung

Die PK-UT prüft im Rahmen der  Unterstellungskontrollen auch, ob die Unternehmen in den Anwendungsbereich der Zusatzvereinbarung für Untertagebauarbeiten fallen. So werden z. B. alle Arbeiten, die im Rohrvortrieb ausgeführt werden, als Tunnelbauarbeiten eingestuft, wenn sie unter Tage, mit Personaleinsatz (bemannt) oder mit sporadischem Personaleinsatz (unbemannt) ausgeführt werden. Diese Klar­stellung ist dem Entscheid der Schweizerische Paritätische Vollzugs­­kommission (SVK) vom 26. August 2021 zu entnehmen.

Baustellen anmelden

Diese schematische Darstellung verdeutlicht den Verfahrensablauf, um eine Baustelle über PK-UT anzumelden. Dabei ist zwischen Rohrvortrieb und Untertagbaustellen zu unterscheiden.