Auftrag
Die Paritätische Berufskommission Untertagbau (PK‑UT) ist auf nationaler Ebene für die Anwendung, Durchsetzung und Kontrolle der Zusatzvereinbarung für Untertagbauten, Anhang 12 des Landesmantelvertrages für das Schweizerische Bauhauptgewerbe (LMV) zuständig.


LMV und Zusatz
Untertagbauten aus der ganzen Schweiz müssen bei der PK‑UT gemeldet werden. Die Zusatzvereinbarung zum Landesmantelvertrag (LMV) «Untertagbauvereinbarung» gilt für alle Betriebe (Arbeitgeber), die Untertagbauten im Geltungsbereich des LMV ausführen.
Unterstellung
Die PK-UT prüft im Rahmen der Unterstellungskontrollen auch, ob die Unternehmen in den Anwendungsbereich der Zusatzvereinbarung für Untertagebauarbeiten fallen. So werden z. B. alle Arbeiten, die im Rohrvortrieb ausgeführt werden, als Tunnelbauarbeiten eingestuft, wenn sie unter Tage, mit Personaleinsatz (bemannt) oder mit sporadischem Personaleinsatz (unbemannt) ausgeführt werden. Diese Klarstellung ist dem Entscheid der Schweizerische Paritätische Vollzugskommission (SVK) vom 26. August 2021 zu entnehmen.
Baustellen anmelden
Diese schematische Darstellung verdeutlicht den Verfahrensablauf, um eine Baustelle über PK-UT anzumelden. Dabei ist zwischen Rohrvortrieb und Untertagbaustellen zu unterscheiden.